1. Zwischen dem Abonnenten und der Städtischen Bühnen Osnabrück gGmbH kommt für eine Spielzeit ein Vertrag im Sinne des BGB zustande. Die Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
2. Das Abonnement verlängert sich automatisch für die folgende Spielzeit, wenn es nicht bis zum 31. Mai der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird (ausgenommen: Jugendabonnements, Schnupperabonnements). Bis zu diesem Termin müssen auch eventuelle Änderungswünsche innerhalb eines bestehenden Abonnements vorliegen (Änderungen des Platzes, des Abotages usw.). Kündigungen oder Änderungswünsche, die nach diesem Termin bei uns eingehen, können erst für den darauf folgenden Kündigungs- und Änderungstermin berücksichtigt werden.
3. Der Abonnementpreis erhöht sich bei Ratenzahlung um 5 €. Die Zahlung des Abonnementpreises (bzw. die 1. Rate) ist nach Abschluss des Abonnementvertrages sofort fällig (2. Rate am 10.01.2012).
4. Der/Die Abonnent/Abonnentin hat die Möglichkeit, im Verhinderungsfalle – höchstens jedoch dreimal – gegen eine Gebühr von 1,50 € sein Abonnement für eine andere Vorstellung umzutauschen (vom Umtausch ausgeschlossen: Schnupperabos). Der beabsichtigte Umtausch muss entweder gegen Vorlage der Abonnementkarte oder telefonisch bis spätestens 12 Uhr des Vorstellungstages vorgenommen werden. Umtauschscheine können nur im Vorverkauf (nicht an der Abendkasse) eingelöst werden. Der Umtauschschein hat eine Gültigkeit von 2 Monaten, maximal jedoch bis zum Ende der Spielzeit 2011/12. Ersatzansprüche für Vorstellungen, die versäumt wurden, oder für verloren gegangene Umtauschscheine können nicht anerkannt werden. Vom Umtausch ausgeschlossen sind die Kabarettvorstellungen im Rahmen des Abonnements Theater und Mehr. Bei Verlust der Abonnementkarte wird für eine Ersatzkarte eine Bearbeitungsgebühr von 3 € erhoben.
5. Die Jugendabonnements sind buchbar für Schüler und Studenten bis 30 Jahre und gelten ausschließlich für die jeweilige Spielzeit. Ein gültiger Schüler- bzw. Studentenausweis muss beim Kauf des Abonnements vorgelegt werden. Ein Elternteil kann durch ein Begleitabonnement einen Schüler begleiten. Außerdem besteht für Lehrerinnen und Lehrer, die eine Schülergruppe des Jugendabonnements begleiten, die Möglichkeit, das Begleitabonnement zu nutzen. Wenn Erwachsene (z. B. Eltern) für den Abonnementsinhaber in die Veranstaltung gehen möchten, können diese mit einem Aufschlag zum Erwachsenen-Abopreis, der vor Veranstaltungsbeginn an der Theaterkasse zu entrichten ist, die Veranstaltung besuchen. Erwachsene, die nur mit dem Jugendaboausweis ohne Zuzahlungsnachweis bei der Einlasskontrolle angetroffen werden, müssen eine Zuzahlung zum Vollpreis leisten.
6. Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende und Schwerbeschädigte erhalten gegen Vorlage des Ausweises auf alle Abonnements 20 % Ermäßigung. Für die Abonnements Theater und Mehr und Theater-Abo- Bus sind Ermäßigungen nicht möglich.
7. Adressen- bzw. Namensänderungen für das Abonnement geben Sie bitte umgehend der Theaterkasse bekannt.
8. Besucher, die nach Beginn der Veranstaltung eintreffen, haben ausschließlich auf Weisung des Servicepersonals Recht auf Einlass. Im emma-theater ist ein Einlass nach Beginn der Vorstellung nicht möglich.
9. Ton-/Bildaufnahmen unserer Aufführungen sind strikt untersagt. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urheberrechtsgesetz strafbar.
10. Änderungen des Spielplanes bleiben vorbehalten, sie berechtigen nicht zum Rücktritt vom Abonnement. Änderungen und Verlegungen werden gesondert durch die Presse bekannt gegeben.
Städtische Bühnen Osnabrück gGmbH