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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher:innen der Städtische Bühnen Osnabrück gGmbH

Stand Juni 2020

1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Städtische Bühnen Osnabrück gGmbH (Städtische Bühnen Osnabrück) und ihren Besucher:innen. Mit Erwerb oder Verwendung einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese Geschäftsbedingungen als vereinbart. Für Abonnent:innen gelten zusätzlich die Abonnementbedingungen. Für Mitglieder von Besucherorganisationen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. In Ausnahmesituationen, wie der aktuellen Corona-Pandemie, gelten zusätzliche Bestimmungen hinsichtlich der Einhaltung von Hygienevorschriften und der Angabe von Namen und Anschrift der Besucher:innen.

2. Spielplan und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten werden in den vom Theater Osnabrück herausgegebenen regelmäßigen Veröffentlichungen und im Internet bekannt gegeben. Änderungen bleiben den Städtischen Bühnen Osnabrück vorbehalten. Im Falle einer Vorstellungsänderung oder eines Vorstellungsausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit werden sich die Städtischen Bühnen Osnabrück bemühen, die Besucher:innen rechtzeitig darüber zu informieren. Für Ankündigungen und Veröffentlichungen, insbesondere, wenn diese durch Dritte (z. B. Presse) erfolgen, übernehmen die Städtischen Bühnen Osnabrück keine Gewähr. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Öffnungszeiten
a) Die Tages- und Abendkasse und der telefonische Vorverkauf sind zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen des Theaters angegebenen Zeiten geöffnet.

b) Die Abendkasse öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Dies gilt auch für Vormittags- und Nachmittagsvorstellungen. An der Abendkasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungs-
beginn.

4. Kartenverkauf, Bestellungen, Reservierungen
a) Der Kartenvorverkauf beginnt zu den in den Veröffentlichungen der Städtischen Bühnen Osnabrück genannten Zeitpunkten. Fällt der erste Vorverkaufstag auf einen Samstag oder Sonntag, beginnt der Vorverkauf am Freitag, bei einem Feiertag am Tag davor. Für einzelne Produktionen und Monate kann es einen vorgezogenen Vorverkaufsbeginn geben. Die näheren Vorverkaufsbedingungen werden gemäß den Veröffentlichungen der Städtischen Bühnen Osnabrück geregelt.

b) Die Städtischen Bühnen Osnabrück behalten sich vor, in Einzelfällen die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden, sowie den Verkauf in zeitlicher Hinsicht, im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken. Die für den Kartenverkauf bereitgestellten Kartenkontingente sind insbesondere von den vertraglichen Verpflichtungen der Städtischen Bühnen Osnabrück mit Abonnent:innen und Besucherorganisationen abhängig.

c) mehrere Sitzplätze werden soweit möglich zusammenhängend zugeteilt. Ein Anspruch auf zusammenhängende Plätze wird nicht gewährt.

d) Kartenbestellungen sind entsprechend der nachfolgenden Regelungen verbindlich und verpflichten zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Karten. Im Falle einer Nichteinlösung der Zahlung sind neue Bestellungen bis zur vollständigen Bezahlung noch offener Forderungen nicht möglich. Soweit die Städtischen Bühnen Osnabrück Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbieten, gilt § 312 b Absatz 3 Ziffer 6 BGB. Danach besteht für diese Dienstleistungen kein Widerrufsrecht. Kartenwünsche werden für zehn Tage, maximal bis drei Tage vor der Vorstellung reserviert. Erfolgt in dieser Frist kein Kaufauftrag, ist die Reservierung hinfällig.

e) Telefonische oder per E-Mail beauftragte Kartenreservierungen sind frühestens mit Beginn des Kartenvorverkaufs möglich. Telefonisch oder per E-Mail bestellte Karten gelten als vorläufig reserviert und bleiben bis 10 Tage nach Bestelldatum reserviert. Die Bestellung wird erst mit Bezahlung der Karten verbindlich. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Karten im Eigentum der Städtischen Bühnen Osnabrück.
Nach erfolgter Bezahlung werden die Karten auf Wunsch des/der Kund:in entweder an der Abendkasse hinterlegt oder dem/der Kund:in zzgl. Versandkosten in Höhe von 5 € zugesandt. Beim Versand der Karten trägt der/die Käufer:in das Versandrisiko. Bei Verlust sind die Städtischen Bühnen Osnabrück nicht verpflichtet Ersatz zu leisten.
Der Termin, zu dem die Karten spätestens abgeholt sein müssen, wird bei Bestätigung der Reservierung mitgeteilt. Nach diesem Zeitpunkt können die Städtischen Bühnen Osnabrück anderweitig über die Karten verfügen. Hinterlegte Karten, die nicht abgeholt werden, werden nicht ersetzt. Für die Abendkasse reservierte Karten bleiben bis 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung reserviert und gehen, wenn diese bis dahin nicht abgeholt wurden, anschließend in den freien Verkauf.

f) Schriftliche Kartenbestellungen per Post, Fax, Email werden mit Beginn des Kartenvorverkaufs in der Reihenfolge ihres Eingangs zeitgleich mit dem Verkaufsbeginn an der Tageskasse und den telefonischen Bestellungen bearbeitet. Erst mit der telefonischen oder schriftlichen Rückbestätigung der Bestellung durch die Städtischen Bühnen Osnabrück gelten schriftlich bestellte Karten als vorläufig reserviert. Die Bestellung wird erst mit Bezahlung der Karten verbindlich. Im Übrigen gelten die Bestimmungen wie in Abschnitt 4 c) und d).

g) Bei Kartenbestellungen im Rahmen des Online-Kartenverkaufs (Webshop) beschränkt sich das Platzangebot auf die im Internet als verfügbar gekennzeichneten Sitzplätze. Die Bestellung wird mit Abschluss des Onlinekaufs bindend. Die bestellten Karten können nur nach erfolgreicher Geldtransaktion genutzt werden.
h) Für Gruppenbestellungen gelten besondere Regelungen, die im Verkauf unter der Telefonnummer 0541/76 000 76 erfragt werden können.

i) Die Städtische Bühnen Osnabrück gGmbH behält sich vor, bei bestimmten Veranstaltungen die Angabe der Kontaktdaten der Besucher:innen zu verlangen.

5. Eingabefehler, Reklamationen
Der/die Kund:in ist verpflichtet, im Rahmen der Kartenbestellung, insbesondere bei Bestellungen über das Internet oder per Telefon, in Bezug auf die von ihm gewünschte Veranstaltung richtige und vollständige Angaben zu machen und die gemachten Angaben vor Abgabe seiner Bestellung sorgfältig auf etwaige Eingabefehler zu überprüfen und nötigenfalls zu korrigieren.
Der/die Kund:in ist verpflichtet, unverzüglich nach Zugang der Eintrittskarten diese auf Übereinstimmung mit seiner Bestellung zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Richtigkeit von Anzahl und Preis, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Festgestellte Unrichtigkeiten bei den Eintrittskarten, die von der Bestellung des/der Kund:in abweichen, müssen von dem/der Kund:in unverzüglich geltend gemacht werden. Reklamationen haben schriftlich per Post an Städtische Bühnen Osnabrück gGmbH – Kartenvertrieb, Domhof 10/11, 49074 Osnabrück oder per Mail an karten@theater-osnabrueck.de zu erfolgen. Dem Brief oder der E-Mail sind die fehlerhaft ausgestellten Eintrittskarten beizufügen. Fehlerhaft ausgestellte Eintrittskarten werden der kaufenden Person korrigiert neu ausgestellt. Die fehlerhaft ausgestellten Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit. Sollten die Städtischen Bühnen das Ticket fehlerhaft ausgestellt haben, aber zum Zeitpunkt der Reklamation keine Eintrittskarte zu den bestellten Bedingungen mehr verfügbar sein, z. B. wegen einer zwischenzeitlich ausverkauften Veranstaltung, werden die von dem/der Kund:in geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstattet.

6. Bezahlung
a) Die Bezahlung von Eintrittskarten kann in bar, per EC-Karte, per Kreditkarte sowie durch das Einlösen von gültigen Gutscheinen erfolgen. Im Webshop ist darüber hinaus die Bezahlung via PayPal, Sofortüberweisung und SEPA-Lastschrift möglich. Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das kreditkartenherausgebende Institut, die Zahlung per Lastschrift erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Kreditinstituts des/der Kund:in.
Sämtliche mit der Zahlung verbundenen Kosten, die die Bank des/der Kund:in vereinnahmt, sind durch den/die Kund:in zu tragen.
b) Der im Webshop durch den/die Kund:in zu zahlende Preis kann die auf den Eintrittskarten aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Die von dem/der Kund:in zu zahlenden Preise verstehen sich inklusive aller Gebühren (z. B. Vorverkaufsgebühren) und inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, zzgl. Versand-/Bearbeitungsgebühren und etwaiger Gebühren des gewählten Zahlungsmittels. Weitere Hinweise zur Bezahlung erfolgen beim Bestellvorgang.
Sofern dem/der Kund:in die Möglichkeit geboten wird, gültige Wertgutscheine als Zahlungsmittel zu verwenden, werden diese in Höhe ihres jeweiligen Wertes auf den zu zahlenden Betrag angerechnet.

c) Bei Zahlungsverzug behalten sich die Städtischen Bühnen Osnabrück vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem in § 247 BGB festgelegten Basiszinssatz zu erheben.

d) Bei Lastschriftzahlungen wird dem/der Kund:in auf dem Rechnungsbeleg, der mit der Buchungsbestätigung per E-Mail ausgeliefert wird, das Ausführungsdatum der Lastschrift genannt (PreNotification). Es liegt 6 Tage nach dem Kaufdatum. Zahlungen mit den anderen Zahlarten sind bei Vertragsschluss sofort fällig. Kommt es im Lastschriftverfahren zu einer Rücklastschrift, die die Städtischen Bühnen Osnabrück nicht zu verantworten haben, wird je Rücklastschrift eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8,50 € erhoben, die der/die Kund:in zusätzlich zum Rechnungsbetrag zu zahlen hat. Gleiches gilt für unberechtigte Stornierungen von Kreditkarten- bzw. PayPal-Zahlungen. Der Ausgleich einer Rücklastschrift oder einer unberechtigt stornierten Kreditkarten- bzw. PayPal-Zahlung einschließlich der angefallenen Bearbeitungsgebühren hat per Überweisung innerhalb von drei Tagen nach der Rücklastschrift / Stornierung auf das Konto der Städtische Bühnen Osnabrück gGmbH DE94 2655 0105 0000 2473 04 einzugehen.

7. Eintrittspreise und Ermäßigungen
a) Die geltenden Eintrittspreise sind aus den Veröffentlichungen und Aushängen der Städtischen Bühnen Osnabrück ersichtlich. Irrtümer und Änderungen bleiben dabei ausdrücklich vorbehalten. Bei einzelnen Veranstaltungen (z. B. Sonderveranstaltungen, wie Silvester und Neujahr, Gastspiele) ist eine besondere Preisgestaltung möglich. Außerdem bleibt es den Städtischen Bühnen Osnabrück vorbehalten, kurzfristige, vorstellungsbezogene Ermäßigungsaktionen durchzuführen.

b) Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst- und Freiwilliges-Soziales-Jahr-Leistende (bis zum 30. Lebensjahr) sowie Osnabrück-Pass-Inhaber:innen erhalten einen Rabatt von 50 % auf den regulären Eintrittspreis. Zudem können sie ab zehn Minuten vor der Vorstellung Last-Minute-Tickets für 6 € kaufen (emma-theater 4 €). Am Mensastand am Westerberg (donnerstags 13–14 Uhr) und in der Mensa im Schloss¬garten (donnerstags 12.30 – 13.30 Uhr) gibt es zusätzliche Angebote für Studierende. Studierende der Hochschule Osnabrück und der Universität Osnabrück erhalten gegen Vorlage ihres gültigen Studierendenausweises ein kostenloses Ticket pro Vorstellung im Theater Osnabrück (ausgenommen sind Gastspiele, Sonderveranstaltungen, Premieren und Vorstellungen an Silvester und Neujahr). Das Angebot gilt ab zwei Tage vor dem gewünsch-ten Vorstellungstermin an der Theaterkasse. Osnabrück-Pass-Inhaber:innen erhalten 50 % Rabatt auf den regulären Eintrittspreis. Inhaber:innen der KUKUK (Kunst-und-Kultur-Unterstützungs-Karte) erhalten für ausgewählte Vorstellungen Karten für 1 €.

c) Schwerbehinderte ab einem Schwerbehinderten¬grad von 70 % und Begleiter:innen eines Schwerbehinderten mit Merkzeichen B im Ausweis erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf den regulären Eintrittspreis. Eintrittskarten für Schwerbehinderte und deren Begleiter:innen können ausschließlich an der Theaterkasse gekauft werden.

d) Eine Ermäßigung kann nur gewährt werden, wenn diese von dem/der Besucher:in bereits beim Kauf bzw. der Reservierung der Karte mitgeteilt wird. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs können keine Ermäßigungen mehr gewährt werden.

e) Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigen-den Ausweis. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Der Ausweis ist beim Einlass in den Zuschauerraum zusammen mit der Eintrittskarte vorzuzeigen. Enthält der Ausweis kein Lichtbild, so ist zusätzlich ein Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Führerschein) vorzulegen. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum Nor-mal¬preis vor Einlass nachentrichtet werden. Andernfalls kann der Einlass verweigert werden.

f) Ermäßigungen können von den Städtischen Bühnen Osnabrück jederzeit geändert werden. Die jeweils gültigen Ermäßigungen sind dem aktuellen Spielzeitheft zu entnehmen (Download unter www.theater-osnabrueck.de möglich). Die Städtischen Bühnen Osnabrück sind außerdem berechtigt, die Abgabe ermäßigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen, Platz- oder Preisgruppen, Vertriebswege etc. einzuschränken oder auszuschließen. Bei Premieren, Gastspielen, Sonderveranstaltungen sowie im Online-Kartenverkauf besteht kein Anspruch auf Ermäßigungen. Die Ermäßigung gilt nicht für Gebühren.

8. print@home-Karten, elektronische Zustellung, Ausdruck
a) Print@home-Eintrittskarten können in der Regel bis eine Stunde vor der Veranstaltung gebucht werden. Eine Rücknahme oder Umtausch von print@home-Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

b) Nach Erhalt der elektronischen Fassung der print@home-Eintrittskarte druckt der Kartenkäufer diese in unveränderter Größe auf ein weißes Papier der Größe DIN A4 aus. Es liegt im Verantwortungs- und Risikobereich des Kartenkäufers, sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten, die für den Empfang und den Ausdruck der print@home-Eintrittskarte erforderlich sind.

c) Die ausgedruckte print@home-Eintrittskarte ist bis zur Veranstaltung sorgfältig aufzubewahren und darf bei Gebrauch keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Eingangskontrolle unmöglich machen oder ver-/behindern. Weist diese Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen auf, besteht weder Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung noch auf Rückerstattung des von Kartenkäufer:innen entrichteten Entgelts. Dies gilt auch bei Verlust der print@home-Eintrittskarte.

d) Der Einlass in eine Veranstaltung ist nur mit einer gültigen print@home-Eintrittskarte möglich. Dabei ist lediglich der/die erste Besucher:in, der/die diese am Einlass vorzeigt, eintrittsberechtigt. Die Vorlage einer Bestell- oder Kaufbestätigung ist dafür nicht ausreichend.

e) Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung der print@home-Eintrittskarte und jede elektronische Weiterverbreitung der PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt.

9. Umtausch, Rückgabe und Verlust von Eintrittskarten
a) Verkaufte Eintrittskarten können weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.

b) Besetzungsänderungen sowie sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs oder Fälle von höherer Gewalt (Verkehrsbehinderung, Krankheit, Streik, Witterung u. ä.) berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können gekaufte Karten gegen Erstattung zurückgegeben werden.
Bei Abbruch einer Aufführung wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt war, eine Ersatzaufführung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen; insbesondere können nutzlose Aufwendungen des/der Besucher:in wie Fahrt- oder Übernachtungskosten etc. nicht ersetzt werden. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt, wenn er nicht binnen zehn Tagen geltend gemacht wird.

c) Bei Verlust einer Eintrittskarte stellen die Städtischen Bühnen Osnabrück eine Ersatzkarte aus, wenn der/die Käufer:in unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er/sie gekauft hatte. Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der/die Inhaber:in der Originalkarte Vorrang vor dem/der Besitzer:in der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes.

10. Einlass zu den Aufführungen
a) Die Foyers sind in der Regel eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet.

b) Beim Einlass ist dem Einlasspersonal die gültige Eintrittskarte bzw. der Abonnementausweis sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis vorzuzeigen. Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich den/die Karteninhaber:in zum Zutritt zum Theater.

c) Nach Vorstellungsbeginn können Besucher:innen im Theater am Domhof aus Sicherheitsgründen und im Interesse der Künstler:innen und der anderen Besucher:innen erst zu einem von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z. B. Bildwechsel, Pause) und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Die Besucher:innen werden gebeten, den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des nächst verfügbaren Platzes Folge zu leisten. Bei bestimmten Vorstellungen kann ein Nacheinlass ganz ausgeschlossen sein. Durch den Kauf einer Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf verspäteten Einlass.
Im emma-theater ist der Einlass nach Vorstellungsbeginn grundsätzlich ausgeschlossen.

d) Besucher:innen können trotz gültigem Eintrittsausweis vom Besuch einer Vorstellung ausgeschlossen werden, wenn ihr Zustand (z. B. starker Alkoholgenuss, unsaubere Kleidung) nach allgemeiner Anschauung die berechtigten Interessen des übrigen Publikums beeinträchtigt. Insbesondere können Besucher:innen aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher:innen belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der/die Besucher:in die Vorstellung stören oder andere Besucher:innen belästigen wird.

11. Sichteinschränkungen
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder auch inszenierungsbedingt sind Einschränkungen der Sicht von bestimmten Plätzen aus möglich. Plätze mit Einschränkungen können beim Verkaufspersonal erfragt werden.

12. Garderobe
a) Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, große Taschen etc.) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben.

b) Bei Abgabe der Garderobenstücke wird eine Garderobenmarke ausgegeben. Die aufbewahrten Garderobenstücke werden bei Rückgabe der Garderobenmarke ohne Prüfung der Berechtigung an den Besitzer der Marke ausgehändigt.

c) Bei Verlust der Garderobenmarke können die Garderobenstücke erst herausgegeben werden, nachdem alle übrigen Besucher:innen ihre Kleidungsstücke abgeholt haben. Die/der Besucher:in ist in diesem Fall verpflichtet, dem Garderobenpersonal seine:n Namen, Adresse und Telefonnummer anzugeben und für die verlorene Marke 2,50 € zu bezahlen.
Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust der Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.

d) Für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände haften die Städtischen Bühnen Osnabrück nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist auf den Zeitwert bzw. auf maximal 250 € für alle auf eine Garderobenmarke abgegebenen Gegenstände begrenzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des/der Besucher:in.

13. Bild- und/oder Tonaufnahmen
a) Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen von Vorstellungen oder sonstigen Veranstaltungen der Städtischen Bühnen Osnabrück sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Auch das ganz oder teilweise Übertragen von Vorstellungen oder Veranstaltungen oder die Verbreitung über das Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls kann der/die Besucher:in vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden.
Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, wird von den Städtischen Bühnen Osnabrück eingezogen und verwahrt und kann erst nach Löschung der Aufzeichnungen wieder an den Eigentümer:innen ausgehändigt werden. Zuwiderhandlungen können nicht nur Schadenersatzansprüche auslösen, sondern sind auch strafbar.

b) Für den Fall, dass die Städtischen Bühnen Osnabrück eine Vorstellung oder Veranstaltung aufzeichnen oder aufzeichnen lassen, erklären sich die Besucher:innen damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Ton aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

14. Fundsachen
Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen. Gegenstände jeder Art, die in Räumen der Städtischen Bühnen Osnabrück gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Garderobenpersonal abzugeben. Die Gegenstände werden von den Städtischen Bühnen Osnabrück bis zum Ablauf von sechs Monaten aufbewahrt. Im Übrigen gelten die §§ 978 ff. BGB.

15. Hausrecht
a) Die Städtischen Bühnen Osnabrück üben in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie sind berechtigt, im Rahmen ihres Hausrechtes Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere können Besucher:innen aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher:innen belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der/die Besucher:in die Vorstellung stören oder andere Besucher:innen belästigen wird.

b) Der/die Besucher:in darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er/sie einen Platz eingenommen, für den er/sie keine gültige Karte besitzt, können die Städtischen Bühnen Osnabrück den Differenzbetrag erheben oder den/die Besucher:in aus der Vorstellung verweisen.

c) Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

d) Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt.

e) Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten der Städtischen Bühnen Osnabrück nicht gestattet.

f) Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher:innen das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

g) Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu erhöhten Preisen ist nicht gestattet. Wird eine Karte zulässigerweise an einen Dritten übertragen, hat der/die Kartenerwerber:in den Dritten auf die Geltung der AGB für den/die Verwender:in der Karte ausdrücklich hinzuweisen.
Soweit eine wirksame Einbeziehung nicht erfolgt, weil der/die Kartenerwerber:in den Dritten nicht auf die Geltung der AGB hingewiesen hat, und der Dritte Ansprüche gegen die städtischen Bühnen berechtigt geltend macht, die bei Einbeziehung der AGB nicht bestehen würden, ist der Kartenerwerber zur Leistung von Schadensersatz an die städtischen Bühnen verpflichtet.

16. Haftung
Der Aufenthalt im Theater erfolgt auf eigene Gefahr. Für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haften die städtischen Bühnen Osnabrück unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften die Städtischen Bühnen nur für Schäden, die von ihnen, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung der städtischen Bühnen ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns und bei grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.

17. Datenschutz
Die Städtischen Bühnen Osnabrück behandeln personenbezogene Daten entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich und geben diese nicht an Dritte zu Werbezwecken weiter.
Bestelldaten von Kunden werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Abwicklung und Dokumentation der Bestellungen erforderlichen Umfang verwendet und gespeichert. Unter der Kundennummer werden Name, Anschrift, ggf. Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Bankverbindung gespeichert.

Unsere Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO können Sie jederzeit im Aushang an der Theaterkasse oder unter https://www.theater-osnabrueck.de/datenschutz/ einsehen.

18. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für den Kartenverkauf im Webshop. Erfüllungsort ist Osnabrück.

19. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

20. Inkrafttreten
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ab sofort in Kraft.


Städtische Bühnen Osnabrück gGmbH